
Im September 2020 hat das Schweizer Stimmvolk den Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen angenommen. Zur Finanzierung wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0.45 auf 0.50% erhöht. Per 01.01.2021 erfahren somit die gesetzlichen Beitragssätze und Höchstlöhne eine Änderung im Beitragssatz AHV/IV/EO von 5.275% auf 5.300%.
Die Anpassungen in der Lohn-Einrichtung dürfen gemacht werden, sobald die Lohnläufe vom alten Jahr (2020) vollständig durchgeführt, also abgerechnet sind. Daher empfehlen wir, die Änderungen erst vor dem ersten Lohnlauf des neuen Jahres vorzunehmen.
In diesem Dokument finden Sie die Einstellungen, welche im Modul myfactory.HRM Swiss per 1.1.2021 anzupassen sind.
Weitere Informationen: Ihre Lohnbuchhaltung mit myfactory.HRM Swiss
